
„Terror“ – meine Meinung
Nun hat also Deutschland entschieden, respektive die Fernsehzuschauer, dass der Abschuss eine Flugzeuges und die damit im Zusammenhang stehende Tötung von 164 Passagieren, einer Anzahl von Besatzungsmitgliedern und den im Flugzeug befindlichen Terroristen zu einem Freispruch führt.
Na klar, so aus dem Bauch heraus, wenn die Alternative die Tötung von rd. 70.000 Menschen (oder einem Großteil davon) in der Allianz-Arena sei, stimme ich dem auch zu.
ABER . . .
Damit gefährde ich mein wesentliches Lebensmotto: „Niemand hat das Recht, einen anderen Menschen zu töten„. Dieses geht auch aus Artikel 1 des Grundgesetzes hervor „Die Würde des Menschen ist unantastbar“
Darf ich also überhaupt das Leben von 160+ Menschen mit dem Leben von 70.000 aufrechnen? Und wenn ich das tue, also in der Entscheidungssituation die „bittere Alternative“ wähle, mache ich mich dann schuldig?
In meiner gestrigen Twitter-Timeline wurde überwiegend „Freispruch“ gefordert, analog zum Zuschauer-Ergebnis. Einige wenige Stimmen wollten dem nicht folgen. Und in der heutigen Presse waren die Reaktionen auch eher uneinheitlich.
Überzeugt hat mit die Argumentation von Thomas Fischer in der Zeit, in der er sehr dezidiert die verschiedenen Rechtsaspekte aufzeigt und zu einem eindeutigen Ergebnis kommt: Schuldig, aber .. (am besten, selbst lesen, ich will nicht seine genialen Formulierungen abschreiben)
Entsprechend argumentiert auch Heribert Prantl in der SZ, auch wenn mir die Formulierung „Populistenporno“ etwas zu reißerisch ist.
Hingegen ist Frank Bräutigam aus der ARD-Rechtsredaktion nur in Ansätzen bei „Im Namen des Zuschauers“ stecken geblieben: Er weist zwar auch auf unterschiedlich Betrachtungsweisen hin, traut sich aber nicht zu einer eindeutigen Stellungnahme.
Für mich wesentlich ist nicht die Verurteilung oder der Freispruch, sondern die Art und Weise, wie wir Zuschauer zu dieser Alternative „gezwungen“ wurden. Nein, für mich ist es kein glorreicher Tag der deutschen Rechtsgeschichte, sondern ganz im Gegenteil, der Versuch durch die Einbeziehung der Zuschauer, diesen den Eindruck zu vermitteln, sie als juristische Laien könnte dem Recht Erfolg verschaffen.
Und nein, ich will weder einen Volksgerichtshof, noch bin ich für Volksabstimmungen in grundsätzlichen Fragen – geschweige denn über das Grundgesetz. Abstimmung geben immer die aktuelle Meinung der Abstimmenden wieder und genau diese ist emotionell beeinflussbar, egal durch wen. Dann würde nach jeder grauenhaften Kindstötung sofort die Todesstrafe wieder eingeführt werden.
Wir haben in Deutschland ein funktionierendes Rechtssystem, deren Ergebnisse man zwar kritisieren darf, aber auch zu akzeptieren hat!